Grundlage sind aktuelle Informationen von oesterreich.gv.at, AMS und Arbeiterkammer. Ob ein Anspruch besteht, muss das AMS im Einzelfall prüfen.
Ein gestellter Antrag auf Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension bedeutet nicht automatisch, dass Pensionsvorschuss zusteht. Der Vorschuss muss beim AMS beantragt werden und ist an weitere Voraussetzungen gebunden.
Wofür ist der Pensionsvorschuss gedacht?
Der Pensionsvorschuss kann die Zeit bis zur Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers finanziell überbrücken. Er kommt unter anderem bei Anträgen auf Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension in Betracht.
Welche Voraussetzungen gelten?
Grundsätzlich müssen die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erfüllt sein. Bei einem Antrag wegen geminderter Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit muss außerdem mit der Zuerkennung der beantragten Leistung gerechnet werden können. Dazu gehört insbesondere die erfüllte Wartezeit; bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit ist die medizinische Beurteilung im Pensionsverfahren wesentlich.
Wie hoch ist der Pensionsvorschuss?
Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Arbeitslosengeld beziehungsweise der Notstandshilfe, auf die Anspruch besteht. Das AMS prüft die konkrete Höhe und Bezugsdauer.
Was gilt bei einem noch aufrechten Dienstverhältnis?
Auch bei einem aufrechten Dienstverhältnis kann ein Pensionsvorschuss in Betracht kommen, wenn kein Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber mehr besteht und der Krankengeldanspruch ausgeschöpft ist. Das ist insbesondere nach langer Erkrankung und Aussteuerung relevant.
ME/CFS, Long COVID und PEM
Für ME/CFS oder Long COVID gibt es beim Pensionsvorschuss keine eigene Sonderregel. Entscheidend sind die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen und das Ergebnis des Pensionsverfahrens. Für die medizinische Begutachtung kann es deshalb wichtig sein, nicht nur Diagnosen, sondern auch konkrete funktionelle Einschränkungen und bei ME/CFS insbesondere die Auswirkungen von PEM nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wer bereits Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht und einen Pensionsantrag stellt, sollte das AMS unverzüglich informieren. Wird im Gutachten Arbeitsfähigkeit festgestellt, gelten für weitere AMS-Leistungen wieder die jeweiligen Voraussetzungen der Arbeitsvermittlung.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Der Pensionsvorschuss ist an das laufende Verfahren und die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Nach einer ablehnenden Entscheidung können je nach Situation andere Leistungen und Rechtsmittel relevant werden. Bei einer Klage gegen einen ablehnenden Pensionsbescheid kann nach Aussteuerung unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderkrankengeld ein Thema sein.
Weiterführende IG-SAFE-Seiten
Invaliditäts- & Berufsunfähigkeitspension · AMS bei gesundheitlichen Einschränkungen · Krankengeld & Aussteuerung
Offizielle Quellen
- oesterreich.gv.at – Pensionsvorschuss
- AMS – FAQ für Arbeitsuchende
- Arbeiterkammer – Pensionsvorschuss
Hinweis: Diese Seite bietet Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Entscheidung des AMS beziehungsweise des Pensionsversicherungsträgers.