Der Behindertenpass wird häufig mit anderen Leistungen verwechselt:
- Er ist ein amtlicher Nachweis, aber keine laufende Geldleistung und nicht automatisch ein Parkausweis.
- Der Gesamtgrad wird nicht durch einfaches Addieren einzelner Diagnosen gebildet.
- Entscheidend sind nachvollziehbare funktionelle Auswirkungen und das Zusammenwirken aller Gesundheitsschädigungen.
- Bei ME/CFS sollten PEM, Schwankungen, Liegebedarf sowie körperliche, kognitive und sensorische Einschränkungen konkret belegt werden.
- Bescheid, Begründung und mögliche Fristen sollten nach Erhalt sorgfältig geprüft werden.
- Mehrere Mobilitätsvorteile hängen von der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ ab.
- Mögliche Vorteile reichen – je nach Voraussetzungen – von § 29b, Kfz-Steuer/NoVA und Vignette bis zu ÖBB-Ermäßigung, Euro-Key und steuerlichen Erleichterungen.
Wichtig: Der Behindertenpass ist von Pflegegeld, Pension und dem Status begünstigt behindert klar zu unterscheiden.
Aktualität: Drei Informationsblätter wurden IG SAFE am 19.09.2026 persönlich vom Sozialministeriumservice als aktuelle Unterlagen ausgegeben.
Quellen: Die fachlichen und offiziellen Quellen sind in der ausführlichen Fassung bei den jeweiligen Inhalten verlinkt.