Pflegende Angehörige haben mehrere, voneinander getrennte Möglichkeiten:
- Pflegekarenz bedeutet eine befristete Freistellung, Pflegeteilzeit eine vereinbarte Reduktion der Arbeitszeit.
- Voraussetzungen, Vereinbarung und ein möglicher kurzer Rechtsanspruch müssen für den konkreten Fall geprüft werden.
- Pflegekarenzgeld ist eine eigene Leistung und muss rechtzeitig beantragt werden.
- Dauer, Wechsel zwischen Angehörigen, Versicherung und arbeitsrechtlicher Schutz sollten vor Beginn geklärt werden.
- Bei ME/CFS realistisch planen: Pflegebedarf kann schwanken und durch PEM zeitverzögert steigen.
Wichtig: Vor einer Vereinbarung sollten aktuelle Informationen von Sozialministeriumservice, Arbeiterkammer oder einer geeigneten Beratungsstelle eingeholt werden.
Quellen: Die fachlichen und offiziellen Quellen sind in der ausführlichen Fassung bei den jeweiligen Inhalten verlinkt.