Vier ähnliche Begriffe beantworten unterschiedliche Fragen:
- Medizinische Erkrankung, Krankenstand, Arbeitsfähigkeit nach Arbeitslosenrecht und Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit sind getrennt zu beurteilen.
- Eine bestehende Erkrankung entscheidet nicht automatisch jede sozialrechtliche Einstufung.
- Bei ME/CFS zählen Dauer, Zuverlässigkeit, Schwankungen und die zeitverzögerten Folgen einer Belastung.
- Eine einmal mögliche Tätigkeit beweist nicht, dass sie regelmäßig und unter Arbeitsbedingungen durchführbar ist.
- Vor Begutachtungen helfen geordnete Befunde und konkrete Beispiele aus Alltag und früherer Arbeit.
Wichtig: Schreiben und Termine sollten nicht ignoriert werden. Bei Unklarheiten frühzeitig die zuständige Stelle oder eine Beratungsstelle kontaktieren.
Quellen: Die fachlichen und offiziellen Quellen sind in der ausführlichen Fassung bei den jeweiligen Inhalten verlinkt.