Bei Arbeit und Krankheit müssen mehrere Fragen getrennt beantwortet werden:
- Krankheit, Arbeitsfähigkeit, mögliche Anpassungen und zuständige Geldleistungen sind nicht dasselbe.
- Die Diagnose muss nicht pauschal offengelegt werden; für Anpassungen müssen notwendige Einschränkungen aber verständlich sein.
- Arbeitszeit, Aufgaben, Pausen, Arbeitsort, Weg und technische Hilfen können angepasst werden.
- Eine Anpassung ist nur sinnvoll, wenn sie dauerhaft tragfähig ist und PEM nicht verdeckt oder verstärkt.
- Wiedereingliederungsteilzeit ist ein geregeltes Modell und kein Teilzeit-Krankenstand.
Wichtig: Vor Änderungen an Arbeitsvertrag, Arbeitszeit oder Leistungsbezug sollte die konkrete rechtliche und gesundheitliche Situation geprüft werden.
Quellen: Die fachlichen und offiziellen Quellen sind in der ausführlichen Fassung bei den jeweiligen Inhalten verlinkt.