Beim AMS müssen Gesundheit und Leistungsrecht getrennt betrachtet werden:
- Für Arbeitslosengeld sind unter anderem Arbeitsfähigkeit, Verfügbarkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitslosigkeit relevant.
- Gesundheitliche Einschränkungen sollten konkret beschrieben und in der Betreuungsvereinbarung festgehalten werden.
- Eine Beschäftigung muss gesundheitlich zumutbar sein; entscheidend ist die tatsächlich und wiederholt mögliche Belastung.
- Bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit kann eine Prüfung veranlasst werden. Termine und Schreiben sollten nicht ignoriert werden.
- Die Diagnose muss nicht automatisch jedem potenziellen Arbeitgeber offengelegt werden; notwendige Einschränkungen bleiben dennoch relevant.
Wichtig: Vor wichtigen Erklärungen, Unterschriften oder Rechtsmitteln kann Beratung durch Arbeiterkammer oder eine geeignete Beratungsstelle sinnvoll sein.
Quellen: Die fachlichen und offiziellen Quellen sind in der ausführlichen Fassung bei den jeweiligen Inhalten verlinkt.