Begutachtung nach aktuellem Stand der Wissenschaft
Geltende Rechtslage
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige verpflichten sich mit ihrem Eid, Befund und Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft anzugeben. Die konkrete Würdigung eines Gutachtens bleibt Aufgabe des zuständigen Gerichts.
Fachlicher Stand
Postakute Infektionssyndrome sind komplex und fachübergreifend. Das Nationale Referenzzentrum bündelt Forschung und Wissen und stellt Fachinformationen für Gesundheitsberufe bereit. Forschung und Versorgungsempfehlungen entwickeln sich weiter.
Politische Forderung von IG SAFE
Gutachter:innen und gerichtlich beeidete Sachverständige sollen ME/CFS nach dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft beurteilen. Als zentrale fachliche Orientierung sollen die Expertise des Nationalen Referenzzentrums und die dort mitwirkenden Expert:innen herangezogen werden. Veraltete Krankheitsmodelle dürfen keine tragende Grundlage existenzieller sozialrechtlicher Entscheidungen sein.
Politische Zwischenlösung für faire soziale Absicherung
Geltende Rechtslage
Ansprüche auf Leistungen richten sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen und werden im Einzelfall von den zuständigen Stellen beurteilt. Eine Diagnose allein führt nicht automatisch zu einer bestimmten Leistung.
Fachlicher und struktureller Stand
Der österreichische PAIS-Aktionsplan beschreibt den Bedarf an zeitgerechter, flächendeckender, niederschwelliger und gerechter gesundheitlicher und sozialer Versorgung. Der Aufbau verbindlicher und durchgängig umgesetzter Strukturen benötigt Zeit.
Politische Forderung von IG SAFE
Solange verbindliche Standards und ihre Umsetzung fehlen, braucht es eine tragfähige politische Zwischenlösung. Betroffene dürfen die sozialen und finanziellen Folgen bestehender System- und Wissenslücken nicht allein tragen. Die Lösung muss zugleich An- und Zugehörige entlasten, die Versorgung, Pflege und Einkommensausfälle vielfach mittragen.
Wissen österreichweit ausrollen
Fachlicher Stand
Das Referenzzentrum ist als zentrale Wissensdrehscheibe und Plattform für Wissenstransfer und interdisziplinären Austausch angelegt. Die Behandlung von PAIS erfordert hohe Fachkenntnis, fachübergreifendes Arbeiten und den Austausch zwischen Gesundheitsberufen.
Politische Forderung von IG SAFE
Das gebündelte Wissen muss niederschwellig in alle relevanten medizinischen und pflegerischen Fachbereiche gelangen: Primärversorgung, Fachordinationen, Ambulanzen, Krankenhäuser, Rehabilitation, Pflege, mobile Dienste und Begutachtung. Dafür braucht es bundesweit zugängliche Formate, klare Zuständigkeiten und regelmäßige Aktualisierung.
Onlinefortbildung mit überprüfbarem Lernerfolg
Geltende Rechtslage
Ärzt:innen unterliegen einer Fortbildungspflicht. Die Österreichische Ärztekammer ist für Qualitätssicherung und Approbation ärztlicher Fortbildung zuständig. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jedes einzelne Onlineangebot zu ME/CFS bereits eine verpflichtende inhaltliche Lernerfolgskontrolle enthält.
Politische Forderung von IG SAFE
Bei ärztlichen Onlinefortbildungen zu ME/CFS und postviralen Syndromen soll eine verpflichtende Lernerfolgskontrolle zum vermittelten Inhalt vorgesehen werden. Entscheidend ist nicht nur die Teilnahme, sondern ob zentrale Inhalte – insbesondere PEM, Belastungsgrenzen, Diagnostik und schadensvermeidendes Handeln – verstanden wurden.
Österreichische Primärquellen
- Österreichisches Gesundheitsportal: Postakute Infektionssyndrome (PAIS)
- Medizinische Universität Wien: Nationales Referenzzentrum für postvirale Syndrome
- Bundesministerium/Österreichisches Gesundheitsportal: Aktionsplan zu PAIS
- RIS: Sachverständigen- und Dolmetschergesetz
- RIS: Ärztegesetz 1998, § 49
Stand der inhaltlichen Prüfung: 10. August 2026. Diese Seite ist politische Interessenvertretung und keine Rechtsberatung.