Medizinische Hauskrankenpflege ist eine ärztlich verordnete Leistung der Sozialversicherung und grundsätzlich zeitlich begrenzt. Längerfristige Hauskrankenpflege, Heimhilfe und andere mobile soziale Dienste werden überwiegend über Länder, Gemeinden und regionale Anbieter organisiert.
Welche mobilen Dienste gibt es?
- Mobile Hauskrankenpflege: pflegerische Versorgung, Beratung und je nach Qualifikation medizinische Tätigkeiten.
- Heim- und Haushaltshilfe: Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Mahlzeiten und Haushaltsführung.
- Besuchs- und Begleitdienste: soziale Begleitung, Entlastung und Unterstützung bei notwendigen Wegen.
- Essen auf Rädern und Zustelldienste: Versorgung mit Mahlzeiten und teilweise weiteren Alltagsgütern.
- Mobile Therapie-, Hospiz- und Palliativangebote: je nach Bedarf, Region und Zugangsvoraussetzungen.
Ein einzelner Dienst deckt nicht automatisch alle Aufgaben ab. Vor Vertragsabschluss sollte geklärt werden, welche Berufsgruppe kommt, welche Tätigkeiten übernommen werden dürfen und wie kurzfristige Änderungen geregelt sind.
Kosten und Förderung
Für mobile Pflege zu Hause fallen häufig Kostenbeiträge an. Deren Höhe kann unter anderem von Einkommen, Pflegegeld, Leistungsumfang, Qualifikation des eingesetzten Personals, Stundenanzahl sowie den Landes- und Anbietervorgaben abhängen. Pflegegeld wird nicht automatisch vollständig mit den Kosten verrechnet und deckt die tatsächlichen Aufwendungen oft nur teilweise.
Stundensatz, Mindestdauer, Fahrtkosten, Zuschläge, kurzfristige Absage, Abrechnung angebrochener Zeiten und welche Unterlagen für eine Förderung benötigt werden.
ME/CFS-gerechte mobile Pflege
Ein grundsätzlich verfügbarer Dienst ist nicht automatisch für schweres ME/CFS passend. Der konkrete Versorgungsplan sollte PEM, orthostatische Beschwerden, Reizempfindlichkeit und eingeschränkte Kommunikation berücksichtigen.
- möglichst wenige und vertraute Betreuungspersonen
- kurze, vorhersehbare Abläufe und vereinbarte Zeitfenster
- kein ungefragtes Aktivierungs- oder Trainingsprogramm
- reduziertes Licht, leise Kommunikation und geruchsarme Produkte
- Stoppsignal und Abbruchmöglichkeit ohne lange Erklärung
- Pflegehandlungen nach Belastbarkeit aufteilen und Nachruhe einplanen
Diese Anpassungen sollten bereits beim Erstgespräch schriftlich festgehalten werden. Ob ein Anbieter sie personell und organisatorisch umsetzen kann, muss konkret erfragt werden.
Die neun Bundesländer
Die bundesweite Plattform pflege.gv.at führt laufend aktualisierte Einstiege zu Hauskrankenpflege und Anbietern in allen Bundesländern:
Burgenland
Pflegeberatung und soziale Dienste des Landes beziehungsweise regionaler Träger.
Kärnten
Landesinformationen und regionale mobile Pflege- und Betreuungsangebote.
Niederösterreich
Pflegeberatung, Sozialinfo und mobile Dienste über Land und Trägerorganisationen.
Oberösterreich
Pflegeinfo und regionale Anbieter für Pflege und Betreuung zu Hause.
Salzburg
Pflegeberatung des Landes und regionale mobile Dienste.
Steiermark
Pflegedrehscheiben und regionale Anbieter als zentrale Einstiegspunkte.
Tirol
Care Management, Landesabteilung Pflege und regionale Dienste.
Vorarlberg
Hauskrankenpflegevereine, connexia und regionale Beratungsangebote.
Wien
Fonds Soziales Wien als zentrale Stelle für geförderte Pflege und Betreuung.
Telefonnummern, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten ändern sich. Die aktuelle Übersicht bietet pflege.gv.at – Pflegeberatungsstellen im Bundesland.
CS NORDLICHT in Wien
Mit CS NORDLICHT baut die CS Caritas Socialis ein spezialisiertes Pflege-, Beratungs- und Entlastungsangebot für Menschen mit ME/CFS und ihre An- und Zugehörigen auf. Mobile und zeitweise entlastende Unterstützung ist geplant, hängt aber von Aufbau und verfügbaren Mitteln ab. Der aktuelle Stand sollte direkt bei der CS geprüft werden.
So gehst du praktisch vor
- Pflegeberatungsstelle des Bundeslandes kontaktieren und Bedarf schildern.
- Zwischen medizinischer Hauskrankenpflege, langfristiger Pflege und Heimhilfe unterscheiden.
- Ärztliche Verordnung prüfen, wenn medizinische Hauskrankenpflege benötigt wird.
- Mehrere Anbieter nach Verfügbarkeit und ME/CFS-gerechter Durchführung fragen.
- Kostenberechnung und Förderantrag vor Leistungsbeginn klären.
- Versorgungsplan, Reizschutz und Stoppsignale schriftlich übergeben.
Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche bestehen teilweise eigene Angebote der mobilen Kinderkrankenpflege. Anbieter und Förderungen unterscheiden sich regional. Eine österreichweite Orientierung bietet pflege.gv.at – Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu Hause.
Offizielle Quellen
- pflege.gv.at: Mobile Hauskrankenpflege und Bundesländer
- pflege.gv.at: Pflege und Betreuung zu Hause
- pflege.gv.at: Pflegeberatungsstellen der Bundesländer
- Österreichisches Gesundheitsportal: Pflegeberufe, mobile Pflege und Kosten
- CS Caritas Socialis: NORDLICHT
Stand: August 2026. Angebote, Kosten und Förderbedingungen können sich regional ändern. Verbindlich sind die Auskünfte des zuständigen Bundeslandes und des jeweiligen Anbieters.