Die korrekte Bezeichnung lautet 24-Stunden-Betreuung. Personenbetreuung ist nicht dasselbe wie professionelle Gesundheits- und Krankenpflege. Pflege- oder ärztliche Tätigkeiten dürfen nur im gesetzlich erlaubten Rahmen und gegebenenfalls nach Anordnung, Anleitung und Kontrolle ausgeführt werden.
Selbständig oder angestellt
Das Hausbetreuungsgesetz ermöglicht zwei Modelle: selbständig tätige Personenbetreuung auf Werkvertragsbasis oder unselbständige Beschäftigung. Daraus ergeben sich unterschiedliche Verträge, Pflichten, Kosten und Förderhöhen. Eine Vermittlungsagentur ist ein zusätzlicher Vertragspartner; ihre Leistungen, Gebühren und Haftung sollten schriftlich geklärt werden.
Bundesförderung: zentrale Voraussetzungen
Nach den offiziellen Informationen kann die Förderung gewährt werden, wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld zumindest der Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen grundsätzlich 2.500 Euro nicht übersteigt. Pflegegeld, Sonderzahlungen sowie bestimmte Transferleistungen zählen dabei nicht zum Einkommen; für unterhaltsberechtigte Angehörige erhöht sich die Grenze. Das Vermögen bleibt unberücksichtigt. Weitere Voraussetzungen, insbesondere zur Betreuungskraft und zur rechtmäßigen Durchführung, müssen ebenfalls erfüllt sein.
Das Sozialministeriumservice prüft die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung gesondert auf Grundlage des zuletzt erstellten Pflegegeldgutachtens.
Förderhöhe
- Selbständige Betreuungskräfte: 400 Euro monatlich je Betreuungskraft, höchstens 800 Euro für zwei Betreuungskräfte.
- Unselbständige Betreuungskräfte: 800 Euro monatlich je Betreuungskraft, höchstens 1.600 Euro für zwei Betreuungskräfte.
- Bei einer selbständigen Betreuungskraft kann nach der sogenannten 28-Tage-Regel unter den offiziellen Voraussetzungen eine monatliche Zuwendung von 800 Euro möglich sein.
Zusätzliche Landesförderungen und abweichende Bedingungen sind möglich. Verbindlich entscheidet das Sozialministeriumservice beziehungsweise die zuständige Landesstelle.
Antrag und Zeitpunkt
Der Antrag sollte möglichst vor Beginn oder zeitnah zum Beginn des Betreuungsverhältnisses beim Sozialministeriumservice gestellt werden. Laut Sozialministeriumservice kann der Zuschuss frühestens ab Beginn des Betreuungsverhältnisses gewährt werden; bei verspäteter Antragstellung ist eine rückwirkende Leistung nur eingeschränkt möglich. Formulare und Online-Antrag sind auf den offiziellen Seiten verlinkt.
Kosten vollständig vergleichen
Neben Honorar oder Lohn können Vermittlungsgebühren, Sozialabgaben, Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung, Wechselkosten und Zuschläge anfallen. Bei einer Anstellung entstehen Arbeitgeberpflichten. Bei Selbständigen sind Werkvertrag, Gewerbeberechtigung und Sozialversicherung der Betreuungskraft zu prüfen.
- Einmalige und laufende Agenturgebühren getrennt ausweisen lassen.
- Vertretung bei Ausfall, Kündigung und Rückerstattung schriftlich regeln.
- Aufgaben, Ruhezeiten und tatsächliche Nachtbereitschaft konkret vereinbaren.
- Förderung und Pflegegeld nicht mit den Gesamtkosten gleichsetzen.
ME/CFS-gerechte Organisation
Bei ME/CFS muss die Betreuung an PEM, Reizempfindlichkeit, orthostatische Beschwerden und schwankende Kommunikationsfähigkeit angepasst werden. Aktivierung, Bewegung oder ein starrer Tagesplan dürfen nicht automatisch als Betreuungsziel vorausgesetzt werden.
- ruhige, reizreduzierte Abläufe und geruchsarme Produkte
- Pflegehandlungen aufteilen, Pausen und Nachruhe einplanen
- Stoppsignal und Kommunikation auch schriftlich oder über eine Vertrauensperson
- möglichst stabile Betreuungsteams und sorgfältige Übergaben beim Wechsel
- klare Trennung zwischen Betreuung, delegierten Pflegetätigkeiten und medizinischer Behandlung
Qualität und Hausbesuch
Im Zusammenhang mit der Förderung finden verpflichtende Hausbesuche durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen statt. Sie dienen der Qualitätssicherung. Bei schwerem oder sehr schwerem ME/CFS sollte der notwendige Reizschutz vorher angekündigt werden. Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen (ÖQZ-24) bietet zusätzlich eine Liste zertifizierter Agenturen.
Offizielle Quellen
- pflege.gv.at: 24-Stunden-Betreuung
- pflege.gv.at: Förderung für 24-Stunden-Betreuung
- Sozialministeriumservice: Voraussetzungen, Antrag und Formulare
- oesterreich.gv.at: Allgemeines zur 24-Stunden-Betreuung
- oesterreich.gv.at: Förderung und Rechtsgrundlagen
Stand: August 2026. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung. Förderfähigkeit, Vertragsmodell und zulässige Tätigkeiten sind im Einzelfall verbindlich zu prüfen.