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Sozialkompass · Krankenstand & Krankenversicherung

Ich bin krankgeschrieben – was ist jetzt wichtig?

Bei längerer Erkrankung ist der Krankenstand häufig die erste sozialrechtliche Station. In Österreich sind nicht alle Menschen bei derselben Krankenversicherung versichert. Zuständigkeit, Geldleistungen und einzelne Verfahrensschritte können sich deshalb unterscheiden.

Stand: August 2026

Diese Seite gibt einen Überblick über die bundesweiten Sozialversicherungsträger mit Krankenversicherung. Für konkrete Ansprüche sind Versicherungsverhältnis, Erwerbsform und individuelle Situation entscheidend.

Welche Krankenversicherung ist zuständig?

ÖGK

Österreichische Gesundheitskasse
Insbesondere für Arbeitnehmer:innen und zahlreiche weitere gesetzlich versicherte Personengruppen.

BVAEB

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Unter anderem für bestimmte öffentlich Bedienstete sowie Versicherte aus Eisenbahn und Bergbau.

SVS

Sozialversicherung der Selbständigen
Insbesondere für selbständig Erwerbstätige sowie Land- und Forstwirt:innen.

Nicht automatisch ÖGK:
Wer krank wird, sollte zuerst klären, bei welchem Krankenversicherungsträger die eigene Krankenversicherung besteht. Gerade bei Selbständigen und öffentlich Bediensteten können für Geldleistungen während längerer Arbeitsunfähigkeit andere Regeln gelten.

Krankenstand und Arbeitsunfähigkeit

Ein Krankenstand beruht auf einer medizinisch festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Bei ME/CFS sollte die tatsächliche funktionelle Einschränkung nachvollziehbar dokumentiert sein. Dazu können Belastbarkeit, notwendige Erholungszeiten, PEM, orthostatische Beschwerden sowie kognitive und sensorische Einschränkungen gehören.

Krankmeldung und Bestätigung

Bei unselbständig Beschäftigten bestehen gegenüber dem Arbeitgeber Melde- und Nachweispflichten. Wie die Krankenstandsbestätigung abgewickelt wird, hängt auch vom Versicherungsverhältnis ab. Bei Unklarheiten sollte die zuständige Krankenversicherung kontaktiert werden; Arbeitnehmer:innen können zusätzlich die Arbeiterkammer nutzen.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld sind nicht dasselbe

Während eines Krankenstandes kann zunächst Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen. Krankengeld ist dagegen eine Geldleistung der Krankenversicherung. Anspruch, Beginn, Dauer und Höhe hängen vom jeweiligen Versicherungsverhältnis ab und werden deshalb im Sozialkompass nicht pauschal für alle Versicherten gleich dargestellt.

Nächster Themenweg: Krankengeld & Aussteuerung wird auf einer eigenen Seite behandelt.

Kontrollen und Untersuchungen

Bei längeren Krankenständen können Kontrollen oder medizinische Untersuchungen durch den zuständigen Versicherungsträger relevant werden. Befunde sollten geordnet mitgenommen werden. Bei ME/CFS ist eine kurze, konkrete Darstellung der funktionellen Einschränkungen oft hilfreicher als eine große unsortierte Dokumentenmenge.

Was sollte dokumentiert werden?

Befunde

Diagnosen, relevante Fachbefunde, Medikamentenplan und wichtige Untersuchungsergebnisse geordnet aufbewahren.

Funktion

Beschreiben, welche alltäglichen und beruflichen Tätigkeiten tatsächlich möglich oder nicht möglich sind.

Belastungsfolgen

Bei ME/CFS insbesondere festhalten, wenn Aktivität erst Stunden später oder am Folgetag eine deutliche Verschlechterung auslöst.

Die Krankenversicherungsträger

ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse →

BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau →

SVS – Sozialversicherung der Selbständigen →

Wichtig:
Die Träger gehören zum österreichischen System der gesetzlichen Sozialversicherung. Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen sind aber nicht in jeder Erwerbssituation identisch. Deshalb nennen wir bei Geldleistungen künftig den jeweils zuständigen Träger statt pauschal „die Krankenkasse“.

Zusätzliche Beratung

Arbeitnehmer:innen können sich bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zusätzlich an die Arbeiterkammer wenden. Bei komplexen oder existenziell wichtigen Verfahren kann individuelle sozialrechtliche Beratung sinnvoll sein.

Hinweis: Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Entscheidung des zuständigen Sozialversicherungsträgers.

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